Erklärung zur Zugänglichkeit

Politik der Zugänglichkeit

 

Das Unternehmen ROOMS AND EXPERIENCIES SL verpflichtet sich, seine Website im Einklang mit dem Königlichen Erlass 1112/2018 vom 7. September über die Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen des öffentlichen Sektors oder von aus Europa finanzierten Entwicklungen zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.artboutiquecolon.com, ausgenommen eingebettete Inhalte von anderen Domains.

 


Status der Einhaltung

Diese Website erfüllt teilweise die Anforderungen der RD 1112/2018, da die unten aufgeführten Aspekte nicht erfüllt sind.

 


Inhalt nicht zugänglich

Der unten aufgeführte Inhalt ist aus den folgenden Gründen nicht zugänglich:

 

Mangelnde Konformität:
Einige der Seiten sind nicht korrekt betitelt - Anforderung Nr. 9.2.4.2 Titling of pages of UNE-EN 301549:2022.
Es kann einige Bilder geben, für die die Alternative nicht implementiert oder nicht korrekt ist - Anforderung 9.1.1.1.1 Nicht textlicher Inhalt UNE-EN 301549:2022
Es kann Überschriften geben, die nicht klar oder kurz sind, oder die keine Überschriften sein sollten - Randnummer 9.2.4.6 Überschriften und Beschriftungen der UNE-EN 301549:2022
Es kann Formularfelder geben, deren Kennzeichnung nicht korrekt ist oder nicht existiert - Randnummer 9.2.5.3 Aufnahme der Kennzeichnung in den Namen der UNE-EN 301549:2022 und Randnummer 9.3.3.3.2 Kennzeichnungen oder Anweisungen der UNE-EN 301549:2022
Auf einigen Webseiten kann es gelegentlich zu Bearbeitungsfehlern kommen.
Unverhältnismäßiger Aufwand: Nicht zutreffend.
Der Inhalt fällt nicht in den Geltungsbereich der geltenden Rechtsvorschriften.

Möglicherweise gibt es Office-Dateien in PDF- oder anderen Formaten, die vor dem 20. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht alle Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen.

 


Es kann Inhalte von Dritten geben, die nicht von diesem Referat entwickelt wurden oder unter dessen Kontrolle stehen, wie z. B. Büroautomatisierungsdateien von verschiedenen Agenturen, die auf dieser Website veröffentlicht werden müssen.

 


Kommentare und Kontaktangaben

Sie können Mitteilungen über Zugänglichkeitsanforderungen machen [Artikel 10.2.a) des RD 1112/2018], wie z. B.:

Melden Sie eine mögliche Nichteinhaltung durch diese Website.
Übermitteln Sie andere Schwierigkeiten beim Zugriff auf den Inhalt.
Formulieren Sie eine andere Anfrage oder einen Verbesserungsvorschlag bezüglich der Zugänglichkeit der Website unter [Telefon].

 


Sie können einreichen:

Eine Beschwerde über die Einhaltung der Anforderungen der RD 1112/2018.
Einen Antrag auf zugängliche Informationen in Bezug auf:
Inhalte, die vom Anwendungsbereich der RD 1112/2018 ausgenommen sind, wie in Artikel 3, Absatz 4 festgelegt.
Inhalte, die von der Einhaltung der Zugänglichkeitsanforderungen ausgenommen sind, weil sie eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.

 


Der Antrag auf zugängliche Informationen muss die Tatsachen, Gründe und den Antrag klar angeben, die es ermöglichen, festzustellen, dass es sich um einen angemessenen und legitimen Antrag handelt.